Jede Einzelperson, Gruppe oder Einrichtung, jeder Verein und Verband oder jede sonstige Organisation, die sich in einem Bereich des Bevölkerungsschutzes (Zivil- und Katastrophenschutz) engagiert, kann sich um den Förderpreis bewerben. Es ist auch möglich, Vorschläge einzureichen. Das heißt, der Vorschlagende muss selbst nicht zwingend an dem eingereichten Projekt beteiligt sein.

Eingereicht werden können Konzepte und Projekte, die erst entwickelt oder die bereits realisiert wurden. Die Konzepte sollen so angelegt sein, dass sie nachhaltig in die Zukunft gerichtet wirken können. Sie müssen schriftlich begründet sein.

Das Projekt sollte noch in keinem Wettbewerb ausgezeichnet worden sein und der Abschluss des Projekts sollte nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Die Bewerbungsphase beginnt jedes Jahr am 1. März und endet am 30. Juni. Die Geschäftsstelle kann den Bewerbungszeitraum verlängern sofern besondere Umstände dies erfordern.

Die Unterlagen für Bewerbungen oder Vorschläge müssen online eingereicht werden.
Das Online-Bewerbungsformular unter www.helfende-hand-foerderpreis.de führt Schritt für Schritt durch den Bewerbungsverlauf.

An der Wahl zum Publikumspreis kann sich jeder beteiligen, der die Website des Förderpreises im Abstimmungszeitraum besucht. Der Abstimmungszeitraum beginnt mit der Veröffentlichung der Nominierungen und endet am Tag der Verleihung.

 

Preisverleihung und Veröffentlichungsrechte 

Der Bundesminister oder die Bundesministerin des Innern und für Heimat (BMI) verleiht den Förderpreis jährlich in zeitlicher Nähe zum 5. Dezember, dem Internationalen Tag des Ehrenamtes, in feierlichem Rahmen.

Alle nominierten Konzepte und Projekte werden im Rahmen der Verleihungszeremonie der Öffentlichkeit präsentiert.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich mit ihren Bewerbungen damit einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung verwendet werden dürfen.

Sie übertragen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hierfür das nicht ausschließliche sowie zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle bekannten Verwertungsarten.
Dazu gehören insbesondere:

a)  das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG),

b)  das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG),

c)  das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG),

d)  das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG),

e)  das Senderecht (§ 20 UrhG),

f)  das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und Tonträger (§ 21 UrhG),

g)  das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen (§§ 23 f. UrhG), die Arbeitsergebnisse im Original oder in abgeänderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, vorzuführen, über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen,

h)  das Recht zur Übertragung der genannten Nutzungsrechte an Dritte,

i)  das Recht, diese Rechte Dritten vorab einzuräumen (§ 34, Abs. 1 UrhG).

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären, dass ihre eingereichten Bewerbungen keine Rechte Dritter verletzen. Außerdem dürfen keine Vorbehalte Dritter gegenüber einer Übertragung dieser Rechte bestehen. Zudem stellen sie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die sich aus der Übertragung der Arbeiten/Projekte ergeben. Das gilt insbesondere für mitgelieferte Text- und Bildinhalte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich in den Fällen, in denen von dritter Seite Beeinträchtigungen geltend gemacht wurden, an allen geeigneten Maßnahmen zur Abwehr derartiger Beeinträchtigungen mitzuwirken, sowie unverzüglich nach Kenntnis über derartige Beeinträchtigungen das BBK darüber zu informieren.

 

Träger und Finanzierung

Die Trägerschaft des Preises liegt beim Bundesminister des Innern und für Heimat (BMI). Alle mit der Preisverleihung verbundenen Maßnahmen und Veranstaltungen werden durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Geschäftsstelle des Förderpreises vorbereitet und unterstützt.
Der Preis wird über den Haushalt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finanziert.

 

Kontakt

Geschäftsstelle des Förderpreises Helfende Hand

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Provinzialstraße 93

53127 Bonn

www.helfende-hand-foerderpreis.de

www.bmi.bund.de

www.bbk.bund.de