Freistellung von Beschäftigten für ehrenamtliches Engagement freistellen

Landeshauptstadt München

Organisation:
ASB, DFV/FFW, DLRG, DRK, JUH, MHD, THW, Regieeinheiten, sonstige
Kategorie:
Unterstützung des Ehrenamtes
Anschrift:
80797 München

Über das Projekt

Viele Beschäftigte der Landeshauptstadt München engagieren sich ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz. Je nach Organisation gelten dabei andere gesetzliche Regelungen für eine Freistellung durch den Arbeitgeber. Während Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr oder des THW einen gesetzlichen Freistellungs- anspruch für Einsätze und Ausbildung haben, ist dies bei den Hilfs- organisationen nicht oder nur sehr eingeschränkt der Fall.

Die Landeshauptstadt München behandelt daher von sich aus und über ihre gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Verpflichtungen hinaus alle Beschäftigten gleich. Das ist ein Teil der Arbeitgebermarke und soll die Identifikation mit dem Arbeitgeber stärken.

Viele Beschäftigte können sich ohne Angst um ihren Arbeitsplatz im Bevölkerungsschutz engagieren und werden dafür im erforderlichen Umfang freigestellt. Dadurch wird nicht nur der Einsatz der MitarbeiterInnen anerkannt, es werden auch ihre besonderen Talente gefördert und ihre Motivation erhalten.

Zudem stellt die Landeshauptstadt auf diese Weise sicher, dass den Menschen, die auf die Hilfe der Freiwilligen angewiesen sind, jederzeit geholfen werden kann.

Für eine stadtweit und organisationsübergreifend einheitliche Regelung gibt es bereits seit 1974 ein entsprechendes Rundschreiben, wofür Dienstbefreiung bzw. Sonderurlaub gewährt wird und wie das Genehmigungs- verfahren abläuft. So kennen alle Vorgesetzten den erlaubten und erwünschten Rahmen.

Die Größe des Konzerns, die lange Dauer der Förderung, die organisations- übergreifende Gleichbehandlung der Ehrenamtlichen und das Übertreffen der gesetzlichen/tarifvertraglichen Verpflichtungen ist besonders. Zugleich ist die freiwillige Gleichbehandlung ein politisches Statement für eine echte rechtliche Gleichbehandlung aller Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz, die in Bayern leider noch keine gesetzliche Realität ist.

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