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Leichte SpracheGebärdensprache
 

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.helfende-hand-foerderpreis.de veröffentlichte Website des Bundesministeriums des Innern. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.  

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE am 24.01.2025 vorgenommenen Bewertung durch BITV-Tests. Zusätzliche, nicht vom BITV-Test abgedeckte Anforderungen und nationale Anforderungen auf Bundes- bzw. Bundesländerebene werden durch das hauseigene Testvorgehen untersucht. 

Aufgrund der Überprüfung ist dieser Webauftritt teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Barriere: Fehlende Erläuterungen in leichter Sprache und Gebärdensprache 

Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3): 

Barriere: Untertitel bei Videos  

Barriere: Audiodeskription  

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung 

Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt. 

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpersonen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen schreiben Sie gern an Helfende-Hand​serviceplan.com.  

Sie können uns Ihr Feedback zur Barrierefreiheit auch über das Formular „Barriere melden“ mitteilen. 

Schlichtungsverfahren 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse: 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

Mauerstraße 53 
10117 Berlin 

Tel.: +49 (0)30 18 527-2805 
Fax: +49 (0)30 18 527-2901 
E-Mail: info​schlichtungsstelle-bgg.de